Bestattungsinstitut Kaplan

Die Feuerbestattung

Die Einäscherung des Körpers eines Verstorbenen setzt in jedem Fall eine besondere Vereinbarung voraus. Der Nachweis, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht, kann folgendermaßen erbracht werden:

  • Verfügung von Todes wegen (Testament), daß die Feuerbestattung demWillen des Erblassers entspricht
  • unter Angaben von Ort und Datum eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung des Verstorbenen.

Bestattungen Kaplan - Feuerbestattung

Weitere Bestattungsarten nach einer Feuerbestattung

In Deutschland besteht gesetzlich der sogenannte Beisetzungs- oder Friedhofszwang, d.h. Beisetzungen dürfen nur auf kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen stattfinden.

Auch für Aschenreste besteht Beisetzungszwang. Orte von Urnenbeisetzungen sind heute schon nicht mehr ausschließlich Reihen- oder Wahlgräber: Neben Kolumbarien oder Urnengrüften gibt es die Möglichkeit der Baumbestattung oder den Erwerb einer Urnengrabstätte im Ausland.

Almbestattung

Bei der Almbestattung soll der Körper wieder Eins mit der Natur werden. Das Einstreuen der Asche ist unter Bäumen, Felsen, in der Wiese, in Felsspalten oder in Bergbächen möglich.

Luftbestattung

Die Luftbestattung ist eine selten praktizierte Bestattungsart. Die Asche wird aus einem Heißluftballon, einem Hubschrauber oder einem Flugzeug ausgestreut.

Diamantbestattung

Die Diamantbestatung ist keine echte Bestattungsart. Ein Teil der Asche wird gereinigt und unter hohem Druck zu einem synthetischen Diamanten „veredelt“. Dieser Diamant ermöglicht den Hinterbliebenen eine Erinnerung an den Verstorbenen.