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Ja, in Deutschland besteht die Pflicht einen Bestatter einzuschalten. Die Angehörigen dürfen nicht alles selbst in die Hand nehmen.
Bei einer gewöhnlichen Erd- oder Feuerbestattung genügt es die Angehörigen zu informieren. Bei anderen Bestattungsarten ist dies in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Eine gesonderte Verfügung ist zwar oft nicht zwingend notwendig, empfiehlt sich aber auf jeden Fall. Das Ausfüllen einer Bestattungsverfügung ist immer ratsam, kostet nur wenig Zeit, bringt aber entsprechende Sicherheit.
Die Ruhezeit wird vom Friedhofsträger nach verschiedenen Kriterien festgesetzt. Unter anderem spielen folgende Gesichtspunkte eine Rolle: Bodenbeschaffenheit, Bodentemperatur, Wasserhaushalt im Boden, örtliche Tradition und die Auslastung des Friedhofs.
Nein, das ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält. Die Asche in der Urne stammt zu fast 100% vom Verstorbenen und dessen Brennsarg. Sehr geringe Mengen Fremdasche können jedoch enthalten sein.
Ja, dies ist ohne Probleme möglich, da Luftreinigungsanlagen in Krematorien mittlerweile technisch auf höchstem Niveau arbeiten.
Neben einer akribischen Buchführung von der Anmeldung des Verstorbenen, bis zum Versand der Urne, wird jedem Brennsarg eine Schamottemarke mit eingelassener Nummer beigegeben, die nicht verbrennt und die Asche zweifelsfrei kennzeichnet.
Verständigen Sie zuerst einen Arzt. Dieser muss einen Totenschein ausstellen. Anschließend wenden sie sich an uns, Ihren Bestatter, oder an ihre/n Pastor/in.