Die Erdbestattung bietet Ruheplätze in verschiedenen Erdgräbern an.
Das Wahlgrab ist eine Grabform, die als Einzel- oder als Familiengrab genutzt werden kann. In dieser Grabart kann sowohl ein Sarg als auch eine Urne bestattet werden. Es besteht die Möglichkeit, die Bestattung zweier Särge oder Urnen übereinander oder nebeneinander durchzuführen. Das Grab wird zu eigenen Lebzeiten erworben und kann von Generation zu Generation weiter gegeben werden. Die Nutzungszeit ist verlängerbar. Weiteres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.
In einem Familiengrab finden mehrere Generationen
einer Familie eine gemeinsame Ruhestätte.
Das Familiengrab bietet Raum für eine größere
Pflanzfläche und für Grabmale bis zu einer Höhe
von 1,40 m.
Familiengräber sind aufgelockerter angeordnet und
finden sich oft an Wegen, vor Hecken und Wiesenflächen.
Die Grabnutzung ist verlängerbar.
Bei der Wahl eines Reihengrabes haben Sie keine
Möglichkeit der Grabwahl. Bestattet wird auf Grabfeldern
der Reihe nach.
Reihengräber werden von den Friedhofsverwaltungen
zugeteilt. Bei einem weiteren Sterbefall in der Familie
muss eine neue Grabstätte erworben werden.
Die Namenssteine sind einheitlich gestaltet. Die Grabnutzung
ist nicht verlängerbar, sie liegt in der Regel
zwischen 10 und 25 Jahren.